Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand Februar 2020
Allgemeines
Veronika Schwarz Makeup Artist wird im Folgenden kurz als „Makeup Artist“ bezeichnet. Die Bezeichnung „Dritte“ beschreibt Personen bzw. Unternehmen die in keinem Verhältnis zum Makeup Artist innerhalb des jeweiligen Auftrages stehen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
Gegenstand des Auftrags ist die Tätigkeit des Makeup Artists zum vertraglich vereinbarten Zweck. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Makeup Artist und seinem Auftraggeber zu Stande. Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungserhalt, wenn nicht anders auf der Rechnung vermerkt, innerhalb von 14 Tagen per Banküberweisung zu zahlen. Skonto wird nicht gewährt.
Optionen & Stornobedingungen
Optionen sind Reservierungen für die Tätigkeit des Makeup Artists zu einem festgelegten Termin. Die Option verfällt sofort, wenn eine Festbuchung durch einen Dritten möglich ist und der optionierte Termin auch nach Rückfrage beim Auftraggeber, mit dem die Option vereinbart wurde, nicht zu einer festen Buchung führt.
Es werden abhängig vom Auftrag Dienstleistungs-, Tages- oder Halbtageshonorare vereinbart. Im Falle der Vereinbarung von Tages- oder Halbtageshonoraren werden für Arbeitszeiten, die über den gebuchten Zeitraum hinausgehen, die zusätzlich anfallende Arbeitszeit nach Stunden berechnet.
Foto- und Beauty-Makeup:
Bei Absage innerhalb von 7 Tagen vor dem vereinbarten Termin werden 50% des Betrages fällig. Bei Absage innerhalb von 48 Stunden wird der vollständige Betrag fällig.
Für Braut-Makeup gelten folgende Bedingungen::
Anzahlung bei Buchung in Höhe von 50% innerhalb von 14 Tagen per Banküberweisung (spesenfrei für Empfänger); bei Storno wird der Betrag einbehalten; bei Storno innerhalb von vier Wochen vor der Hochzeit wird der gesamte Betrag fällig.
Sollte der Makeup Artist wegen Krankheit oder anderer gravierender Hinderungsgründe nicht in der Lage sein, seine Tätigkeit auszuführen, wird der Makeup Artist sich nach besten Kräften bemühen, einen adäquaten Ersatz zu finden. Für eventuell entstehende Zusatzkosten oder einen möglichen Schaden haftet der Makeup Artist in diesem Falle jedenfalls nicht.
Fremd- und Nebenkosten
Bei einer Festbuchung hat der Auftraggeber anfallende Fremd- und Nebenkosten (z.B. Materialkosten, Requisiten, Stylingkosten, ggf. Reise- und Übernachtungskosten sowie Spesen bei Aufträgen außerhalb des Wohnortes des Makeup Artists nach den steuerlichen Vorschriften, Servicegebühren etc.) zu tragen, bzw. je nach Absprache, vorab in voller Höhe oder anteilig an den Makeup Artist zu zahlen. Andernfalls ist der Makeup Artist nicht verpflichtet, seine Tätigkeit in dem vereinbarten Umfang zu erbringen. Wird der ursprünglich erteilte Auftrag erweitert, ist der Makeup Artist berechtigt, zusätzlich von ihm erbrachte Tätigkeit sowie entstandene Fremd- und Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen.
Ist für den Auftrag eine Anreise am Vortag erforderlich, bzw. dauert die Anfahrt zum und vom Produktionsort pro Tag mehr als 4 Stunden oder liegt der Produktionsort außerhalb Österreichs, so werden Reisetage, falls nicht anders abgesprochen, nach zeitlichem Aufwand auf Grundlage des Tageshonorars berechnet.
Haftung
Veronika Schwarz Makeup Artist haftet ausdrücklich nicht bei etwaigen Produktunverträglichkeiten oder Allergien sowie bei bestehenden Erkrankungen wie Herpes, Neurodermitis, Psoriasis, Ekzmen, Akne etc. Auch bei der Durchführung der Arbeit haftet der Make-up Artist ausdrücklich nur bei grober Fahrlässigkeit für zugefügten Personen- oder Sachschaden.
Urheberrecht
Der Makeup Artist hat Anspruch darauf, bei der Verwendung seines Werkes als Urheber genannt zu werden. Der Auftraggeber hat dies auch bei Verträgen mit Dritten sicherzustellen.
Der Makeup Artist ist berechtigt (wenn nicht vertraglich anders vereinbart), die Fotografien, Filme, analoge und digitale Datenträger bzw. Abzüge und Kopien davon, für deren Herstellung er seine Tätigkeit erbracht hat, zur Eigenwerbung zu nutzen, d. h. insbesondere auch in Form einer Aussendung bzw. im Internet zu veröffentlichen oder als Arbeitsprobe vorzuzeigen. Ausgenommen sind Arbeiten, bei denen das Modell oder der Auftraggeber ausdrücklich und schriftlich die Verwendung der entstandenen Daten (analog, digital, Prints, Filme, Abzüge etc.) zu Werbezwecken für Veronika Schwarz Makeup Artist untersagt.
Der Auftraggeber ist weiters verpflichtet, etwaige Urheberrechte von verwendeten Requisiten und Materialien abzuklären und eventuell Nutzungsrechte einzuholen. Veronika Schwarz Makeup Artist haftet nicht bei etwaigen Urheberrechtsverletzungen.